Information zur Registrierkassenpflicht
03.12.2015
Registrierkassenpflicht
Ab 01. Jänner 2016 tritt die Registrierkassenpflicht in Kraft.
Betroffen sind alle Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten.
Detaillierte Informationen bezüglich der Registrierkassenpflicht bekommen Sie unter folgendem Link:
https://www.bmf.gv.at/top-themen/Registrierkassen.html
Für Optiker, Augenärzte & Hörakustiker
Das Modul „Kassa“ der Software Datafral entspricht den Kassenrichtlinien 2012 und der Registrierkassenpflicht.
Für Tierärzte
Die Module „Finanzen“ und „Kassa“ der Software WinVet.net entsprechen beide den Kassenrichtlinien 2012. Das Modul „Kassa“ entspricht außerdem der Registrierkassenpflicht.
Für Anwälte
Momentan wird das Modul „Kassa“ für WinCaus.net programmiert, welches den Kassenrichtlinien 2012 sowie der Registrierkassenpflicht entsprechen wird. Rechtzeitig zum Jahreswechsel wird dieses fertig sein.
Für Unternehmen
Das Modul „Kassa“ der Warenwirtschaft Handel2000 entspricht den Kassenrichtlinien 2012 sowie der Registrierkassenpflicht. Das Modul „Kassa“ der Software Datafral entspricht den Kassenrichtlinien 2012 und der Registrierkassenpflicht.
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